Seitenbereiche
Inhalt

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Gesetzentwurf

In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.

Maximalfrist 10 Jahre

Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen. 

Stand: 25. November 2025

Bild: Picgaxel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Unsere Standorte

HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Schleiden

HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Trierer Str. 1-3
53937 Schleiden
Deutschland


Fax +49 2445 9520-39


HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Mechernich

HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB HEINEN • L´HOMME • WEISHAUPT UND PARTNER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB

Gartenstraße 22
53894 Mechernich
Deutschland


Fax +49 2443 9811-20


Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.